Haftung für anvertraute Gegenstände
Haftung für anvertraute Gegenstände
Alle uns überlassenen Geräte und Gegenstände werden mit größter Sorgfalt behandelt und sicher aufbewahrt. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir für Schäden oder Verluste durch Einbruchdiebstahl keine Haftung übernehmen können, sofern keine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Unsere Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden ab, die durch Fehler bei der Reparatur entstehen.
Für äußere Einflüsse wie Einbruch oder Vandalismus besteht kein Versicherungsschutz.
Wir treffen selbstverständlich alle üblichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen, um Ihre Geräte zu schützen.
Dennoch kann im Fall eines Einbruchs kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn wir unseren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Mit Übergabe eines Geräts zur Reparatur erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden.
G.Lachmann